Der Heilpraktiker ist vornehmlich eine Kontrollinstanz die verhindert, dass nicht evidenzbasierte Verfahren von Personen betrieben werden, die keinerlei Krankheiten erkennen müssen. Jeder Mensch hat laut Frau Prof. Schöne-Seifert (Initiatorin des Münsterraner Memorandums) das Recht darauf, sich hoch und runter esoterisch behandeln zu lassen. Die Heilpraktikerüberprüfung stellt sicher, dass dies nur Personen dürfen, die Krankheiten erkennen können , und zum Teil melden müssen, und die die Grenzen der Verfahren, die sie anwenden kennen müssen. Daraus ergibt sich ein verbesserter Patientenschutz.