Heilpraktiker absolvieren eine fundierte medizinische Ausbildung und werden amtsärztlich überprüft. Der Amtsarzt entscheidet in dieser Prüfung das, was auch in der Urkunde steht, nähmlich: Die Berechtigung, die Heilkunde auszuüben ohne ärztliche Bestallung. Jeder Heilpraktiker lernt sene Grenzen kennen und weiß genau, wann er zum Arzt schicken muß. Heilpraktiker dürfen bestimmte Krankheiten nicht behandeln. Ohne Zweifel gibt es bei Heilpraktikern Inkompetenz, genauso wie bei Ärzten.
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