Ich dachte immer, dass Gemeinwohl vor Einzelwohl geht. Nur weil jemand wohin zieht, wo es ihm an 4 Tagen/Jahr nicht gefällt, sehe ich keine Veranlassung etwas zu ändern. Anders wäre es, wenn sich in der Umgebung die Lärmsituation im Laufe der Jahre negativ verändert und man konnte nicht damit rechnen. Dann hat man vermutlich das Recht zu beschweren. Dies ist aber, so wie ich verstanden habe, im vorliegenden Fall nicht gegeben. Es wäre schön, wenn die Kirchweih in ihrer jetzigen Form von unserem neuen Oberasbacher Mitbürger akzeptiert / toleriert / am besten mitgefeiert würde.
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