Laut Grundlagen Erlass ist die Teilnahme an einer Offene Ganztagsgrundschule schon immer bis 15 Uhr an 5 Tagen die Woche verpflichtend gewesen. In der Petition wird mit falschen Informationen gedient. Eltern ist und wird diese Information in Anmeldegesprächen und Vertragsunterlagen mitgeteilt.
Avots: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/Kontext/12-63Nr2-Grundlagenerlass.pdf