Eine Verlängerung der Jagdzeiten sollte nur in „Problemgebieten“ nach vorherigem Nachweis von extremen Schäden in Betracht gezogen werden – für alle anderen Bereiche genügt der jetzige Bejagungszeitraum. Ferner gibt es in vielen Hegegemeinschaften keine zu hohen Dam- oder Rotwildbestände. Die Abschusspläne werden erfüllt. Grundsätzlich ist daher eine differenziertere Betrachtung der Wildbestände im Land notwendig. Das Ministerium sollte hierzu aktuelle regionale Bestandszahlen und wissenschaftlich ausgearbeitete, „waldverträgliche Zielbestände“ definieren. Keine Wiederholung von Schuenhagen
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