Tierschutz

Für Wildtierwohl UND Klimaschutz! Keine Jagdzeitenverlängerung auf Kosten des Tierschutzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

1.373 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.373 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Eine Verlängerung der Jagdzeiten sollte nur in „Problemgebieten“ nach vorherigem Nachweis von extremen Schäden in Betracht gezogen werden – für alle anderen Bereiche genügt der jetzige Bejagungszeitraum. Ferner gibt es in vielen Hegegemeinschaften keine zu hohen Dam- oder Rotwildbestände. Die Abschusspläne werden erfüllt. Grundsätzlich ist daher eine differenziertere Betrachtung der Wildbestände im Land notwendig. Das Ministerium sollte hierzu aktuelle regionale Bestandszahlen und wissenschaftlich ausgearbeitete, „waldverträgliche Zielbestände“ definieren. Keine Wiederholung von Schuenhagen

Quelle: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Rotwild-Jagd-Dicke-Luft-in-Landesforstanstalt,landesforst116.html

3.3

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Contra

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Das Argument des Tierschutzes ist irreführend: Rotwild hat die Setzteit Mai bis Juni. Bisher beginnt die Bejagung für Ak1 am 01.Juni und endet am 31,Januar. Rehwild hat die Setzzeit Mai bis Juni. Die Jagdzeit auf Schmalrehe und Böcke beginnt am 1.Mai und endet für weibliches Rehwild am 31.Januar.. Schwarzwild wird ganzjährig bejagt. Die Jagd auf führendes weibliches Wild bleibt im Übrigen verboten. Eine Ricke oder ein Alttier sollte jeder Jäger korrekt ansprechen können und auch nicht in der Schonzeit bejagen..

Quelle:

2.5

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diese Veränderung ist keineswegs ein Freibrief

Petition obsolet,die neue JagdzeitenVO zeigt, das Politik & Behörden uns genau die große Eigenverantwortung zugestehen, die die Jägerschaft sonst immer so vehement fordert. Verstehe die Hysterie nicht, der Tierschutz steht gar nicht zur Debatte, es werden Möglichkeiten eröffnet, jedoch keine Zwänge geschaffen. Niemandem ist es zukünftig erlaubt führendes Wild zu erlegen und mit Jagddruck leben die trächtigen Ricken, Alttiere etc. auch jetzt schon. Die Vorverlegung um 2 Wochen erhöht doch nicht wirklich die Gefahr von Fehlabschüssen. jeder ist und bleibt für sein tun selbst verantwortlich

Quelle:

2.2

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Verordnungsentwurf in Ruhe lesen, dann urteilen

interessanter Fakt: kein einziger fehlerhafter Bockabschuss während einer winterlichen privaten Drückjagd wurde in den letzten Jahren durch die UJBs geahndet, weil keine (Selbst) Anzeigen eingingen, lediglich in den Verwaltungsjagden kommt das scheinbar vor :( sehr glaubwürdig ist das nicht und weil es auch keine wildbiologisch wissenschaftlich plausible Begründung gibt, warum der Bock zwar beunruhigt jedoch dann nicht konsequenterweise auch erlegt werden darf, ist unter anderem diese neue VO sinnvoll... lest den Entwurf und glaubt nicht einfach an einseitige Dämonisierungen

Quelle:

2.1

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