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Schaffung von günstigem Wohnraum ist mit diesem Projekt unmöglich. Der Flächenverbrauch für dieses Bauvorhaben, ist groß und stellt einen Vorstoß in den Außenbereich der Stadt dar. Dies kann daher nicht mit § 13b BauGB gerechtfertigt werden. Dieser Paragraph sieht vor, ausgefranste Ortsgrenzen zu begradigen. Die Darstellung der Stadt des Projekts als: „Baulandwicklung zur Schaffung günstigen Wohnraums“ ist ein Flickenteppich, lässt real viel Fläche für die spätere Nutzung des Besitzers frei und verhindert damit die schnelle Wohnraumschaffung. Dieses Projekt muss man stoppen!

Quelle:

3.8

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