Contra

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Deutsch sprechen und sich nichts zu Schulden kommen lassen sind keine Anforderungen, die die Asylgesetze stellen um Asyl zu erhalten. Anscheinend kann er eine Verfolgung nicht nachweisen bzw. nicht glaubhaft machen. In der Petition wird auch nicht mitgeteilt, aus welchem Land er kommt, leider. Wenn sein Asylgesuch rechtsgültig abgelehnt wurde, muss er ausreise oder abgeschoben werden. Die Erfüllung seiner Träume haben etwas mit Migration und nicht mit Asyl zu tun und an die Einreise zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken sind nun mal andere Bedingungen geknüpft und bekommt keine monetären Hilfen.

kilde:

1.7

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