Er ist aus Guinea mangels Perspektive und weil er keine familiären Bindungen hatte, "geflohen". Richtigerweise wurde sein Asylantrag abgelehnt und letztlich auch die Klage für die Ausbildungsduldung. Sie können das Gerichtsurteil nicht nachvollziehen? Lesen Sie einfach die Begründung des Urteils! Nur weil Sie anderer Meinung sind und möchten, dass der Guineer bleibt, heißt das noch nicht, dass es auch so kommen muss. Er hat keinen Asylgrund....also, warum sollte er dann hierbleiben können? Wohl eher nicht!
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