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"Alleinerziehende"....

Zunächst einmal ist nur jemand "alleinerziehend", zu dem der andere Elternteil verstorben ist, also Witwer/Witwen. Und auch diejenigen, bei denen sich der andere Elternteil noch nie blicken ließ. Die meisten "Alleinerziehenden" halten einfach den anderen Elternteil mit Jugendamt und Gericht davon ab, sich um sein Kind zu kümmern. Und dann sollte, bevor überhaupt irgendwelches Geld fließt, geprüft werden, ob der andere Elternteil nicht stattdessen das Kind öfter bei sich haben kann. Denn ein Kind braucht es, bei beiden Eltern zu leben!

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Motsi

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