Familie

Gegen die Armut bei Alleinerziehenden und deren Kinder! Wir fordern eine steuerliche Reform!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
809 Unterstützende 794 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

809 Unterstützende 794 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ein schwieriges Thema. Ich habe die Petition unterschrieben, aber ich befürchte gleichermaßen, daß ich als Alleinstehende ohne Kinder die Differenz berappen werden muß. Ganz allein im Leben ohne Familie ist es auch nicht einfach. Als ich nach 20 Jahren harter Arbeit durch einen Schicksalsschlag alles verlor, hatte ich niemanden, der mich aufgefangen hätte. Niemanden. Und dabei hatte ich all die Jahre so hat gearbeitet, um mir in dieser verflucht teuren Stadt auch einmal Kinder und Familie leisten zu können. Irgendetwas stimmt in diesem Land nicht. Und das stimmt mich sehr traurig.

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Contra

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Umgangsrecht

Grundsätzlich ist die Idee ja gut, aber warum so kompliziert? Steuerrecht gehört seit Jahren überarbeitet, in vielerlei hinsicht. Hier jetzt eine weitere Sonderregelung erschaffen macht es noch undurchschaubarer. Eltern (verheiratet, Beziehung ohne Eheschein, Getrennt, Patchwork, Alleinerziehend) kann man über das Kindergeld und kostenlose Betreuungsmögkichkeiten entlasten. Es sollte am Umgangsrecht was getan werden, dass sich beide Elternteile auch am Kindesunterhalt beteiligen könnnen.

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"Alleinerziehende"....

Zunächst einmal ist nur jemand "alleinerziehend", zu dem der andere Elternteil verstorben ist, also Witwer/Witwen. Und auch diejenigen, bei denen sich der andere Elternteil noch nie blicken ließ. Die meisten "Alleinerziehenden" halten einfach den anderen Elternteil mit Jugendamt und Gericht davon ab, sich um sein Kind zu kümmern. Und dann sollte, bevor überhaupt irgendwelches Geld fließt, geprüft werden, ob der andere Elternteil nicht stattdessen das Kind öfter bei sich haben kann. Denn ein Kind braucht es, bei beiden Eltern zu leben!

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