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Inlusion ist das ZIEL, für die meisten aber NICHT der WEG zu größtmöglicher Teilhabe! Förderschulen haben Know How und Bedingungen, die an inklusiven Regelschulen niemals und für jeden Förderbedarf passend herzustellen sind. Zwangsinklusion durch Abschaffung der spezialisierten, REHABILITATIVEN Förderschulen wird an keiner Stelle der UN-BRK gefordert, ebenso wenig die Abschaffung des Rechtes auf freie Schulwahl für Behinderte. Im Gegenteil: Der individuell BESTMÖGLICHE FÖRDERORT ist zu wählen. Wenn dies eine Spezialeinrichtung ist, wird dies ausdrücklich als NICHT DISKRIMIEREND bezeichnet!

Quelle:

3.3

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