Wölfe entnehmen
Wölfe sind in der Art nicht mehr gefährdet. Seit 2004 stehen sie nicht mehr auf der Roten Liste. Der gesetzliche Schutz stammt z.T. aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist längst überholt. Daher müssen die Gesetze dringend angepaßt werden. Wölfen die selben Rechte zugestehen zu wollen wie Menschen ist durch kein nationales oder internationales Gesetz gegeben. Die geltenden Gesetze (FFH-Richtlin, Art. 16) geben eine Entnahme/Töten von Wölfen eindeutig her. Damit ist die rechtliche Grundlage gegeben.
Quelle: Quellenrecherche, BNatSchG, FFR-Richtlinie, IUCN/Rote Liste