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Lärmschutzauflagen

Das Schallschutzgutachten zum Bebauungsplan attestiert „dem 5. OG des Gebäudes Haus D die höchste Lärmbelastung am Bauvorhaben“ und weist darauf hin, dass „sich aus dieser Lärmbelastung der Lärmpegelbereich VI nach DIN 4109 [2] ableitet“. Weiterhin wird erwähnt, dass „die Anforderungen an Lärmpegelbereich VI aufwändige bauliche Schallschutzmaßnahmen bei Wohnnutzungen erfordern“. Dieses bedeutet höhere Baukosten und damit auch Abstriche beim Ziel „Schaffung bezahlbaren Wohnraums“.

Quelle: www.bietigheim-bissingen.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus_politik/gemeinderat/sitzungstermine/2019-04-09-GR/anlage-2.3.4-zu-GR-32-2019.pdf

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