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Militärischer Fluglärm

Opfern konzentrierten militärischen Fluglärms durch werktägliche Kampfjetübungen (Nordsaarland, Westpfalz) werden jegliche Grenzwerte versagt, weil dieser Lärm heilig ist. Das Grundgesetz verbietet Ungleichbehandlung, Diskriminierung und gewährleistet körperliche Unversehrtheit. Bei militärischem Fluglärm soll das alles aber nicht gelten, was eines Rechtsstaates unwürdig ist. Gleichbehandlung für alle, wie es im Grundgesetz garantiert ist.

Quelle:

4.2

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