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Hartz-IV ist kein BGE

Der Petent argumentiert, dass er "trotz" Teilzeitstelle Hilfegelder beziehen müsse. Richtig ist wohl, dass er "wegen" der Teilzeitstelle diese staatliche Unterstützung benötigt. Er übersieht zudem, dass die Kinder *alles* behalten dürfen, lediglich die Hilfe des Staates wird gekürzt: Kinder von Eltern, die keine staatliche Hilfe beziehen, kann man natürlich nichts kürzen- weil sie gar keine Unterstützung erhalten. Bafög ist übrigens eine Sozialleistung und Kindergeld oftmals auch. Das höhere KiGe der "Reichen" ist eine Steuerrückzahlung, kein Geschenk (wie bei geringem Lohn/Steuern)

kilde: SGB-II Gesetzgebung

2.7

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