Contra

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Finanzierung; Katastrophe; Feuerwehr

Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden. Der Regelrettungsdienst wird über das SGB V finanziert. Dies geschieht durch hauptamtliche Kräfte von beauftragten Betreibern. Die hier Gruppe der ehrenamtlichen Helfer sind aber nicht diesem Grundschutz, sondern dem Bereich des Katastrophenschutzes zuzurechnen. Somit haben auch diese im Fall einer Katastrophe ( und auch nur dann sind diese Einheiten zwingend erforderlich) Ansprüche, welche denen der hoheitlich tätigen Feuerwehrleute gleich kommen. Eine Freistellung etc. für Ergänzung bzw. Schließung für Lücken im Regelbedarf ist m.E. kontraproduktiv.

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