Petition richtet sich an:
Bayerische Staatsregierung, Hr. Ministerpräsident Horst Seehofer
Die CSU verweigert Rettungshelfern weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten. Sie lehnte kürzlich im Innenausschuss des Bayerischen Landtags einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ab. Wer als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat also auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden. Betroffen davon sind unter anderem auch die Mitarbeiter von Kriseninterventionsteams, die sich bei Unfällen zum Beispiel um unter Schock stehende Angehörige von Opfern kümmern. Aber auch Sanitäter der Schnelleinsatzruppen, die bei größeren Schadenslagen wertvolle Unterstützung leisten.
Quellen: reporter-24.com/2015/04/sanitaeter-retter-zweiter-klasse/ bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=260853
Begründung
Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung wenigstens der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr sei zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen. Durch die am Mittwoch (15.4.2015) erfolgte Ablehnung des SPD-Antrags seitens der CSU bleibe es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer. Wir fordern nicht nur die rechtliche Gleichstellung aller Einsatzkräfte an einem Unfallort, sondern auch bei anderen Hilfsleistungen wie der Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber und der Betreuung von Evakuierten nach Bombenfunden oder ähnlichem sowie bei Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung und bei Bereitschaftsdiensten.