Contra

Was spricht gegen diese Petition?

In Bayern bereits umgesetzt

In Bayern ist bereits folgendes im BayRDG geregelt Art. 33a Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch für ehrenamtliche Einsatz- kräfte im Rettungsdienst (1) 1 Arbeitnehmer, die als ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden, sind während der Teilnahme am Einsatz und einer angemessenen Ruhezeit danach von der Arbeitsleistung frei gestellt. ...

Quelle: <a href="http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RettDGBY2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs" rel="nofollow">www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RettDGBY2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs</a>

2.5

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