Soziales

Gleichstellung von Angehörigen des Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Feuerwehrangehörigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
1.573 Unterstützende 985 in Baden-Württemberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.573 Unterstützende 985 in Baden-Württemberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren müssen aufgrund des Feuerwehrgesetztes vom Arbeitgeber für den Dienst in der Feuerwehr freigestellt werden. Für Verdienstausfälle kommt die Gemeinde auf.

Angehörige vom Rettungsdienst und Katastrophenschutz, besonders Hintergrunddienste der Hilfsorganisationen, Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG), UG-SanEL (Unterstützungsgruppe Sanitäts-Einsatzleitung), Angehörige der Einsatzeinheiten des Landes und Bundes über die jeweiligen Trägerorganisationen besitzen keinerlei rechtliche Grundlage um bei einem Einsatz den Arbeitsplatz rechtlich abgesichert verlassen zu dürfen. Freistellungen von der Arbeit sind wenn, nur aus Kulanz des Arbeitgebers und auf eigene Kosten (Überstundenabbau, Urlaub o.ä.) und ohne Erstattung des Verdienstausfalls möglich.

Eine Ausnahme: Im Katastrophenfall muss der Arbeitgeber den Helfer freistellen und Verdienstausfall wird ersetzt.

Begründung

Die Angehörigen genannter Hilfsorganisationen und Einrichtungen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren, EHRENAMTLICHEN, Beitrag für die öffentliche Sicherheit. Bei großen Unfällen mit vielen Verletzten (ManV - Massenanfall von Verletzten), Großschadenslagen, Evakuierungen, Bränden, Betreuungseinsätzen von Helfern und / oder Betroffenen stellen Sie die medizinische Versorgung sowie die Verpflegung und Betreuung sicher. Angehörige von Hintergrunddiensten im Rettungsdienst sorgen für die Aufrechterhaltung der Notfallrettung wenn alle verfügbaren Rettungsmittel bereits im Einsatz sind. Da alle genannten Einsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich sind, sind alle ehrenamtlichen Helfer auf eine rechtliche Absicherung im Einsatzfall angewiesen. Die Gleichstellung sowie der rechtliche Schutz der Einsatzkräfte sollte an das Vorbild der Feuerwehren angepasst werden. Nur dadurch kann eine uneingeschränkte und sichere Einsatzstärke und Ausrückebereitschaft gesichert werden. Als Grundlage sollte das Landesrettungsdienstgesetz verwendet und entsprechend angepasst werden. Wir müssen das Ehrenamt halten und stärken, um es weiterhin erfolgreich halten zu können.

Die Petition wird von mir als Privatperson, neutral, unabhängig und organisationsübergreifend ins Leben gerufen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer,

    Ich möchte mich bei Ihnen allen für Ihre Unterstützung meiner Petition bedanken. Leider wurden die benötigten 32000 Unterschriften nicht erreicht. Das Ziel war sehr hoch was benötigt wird - und trotz des Nicht-Erreichens kann ich mich über kleine Erfolge freuen:

    - die Petition hat ihre Kreise in Hilfsorganisationen gezogen
    - Verbreitung der Petition und damit aufmerksam machen auf die Thematik über verschiedene Wege, Facebook etc.
    - Einschaltung der Politik: durch eine politische Partei wurde ich ebenfalls Unterstützt - hier gibt es jedoch noch keine greifbaren Ergebnisse - ich bleibe aber dran!

    Das erste "Wachrütteln" ist erfolgt. Jedoch ist die Thematik in der Öffentlichkeit... weiter

Noch kein PRO Argument.

Welches "Feuerwehrgesetz"??? Das ist Ländersache, so wie die Rettungsdienst und KatS-Gesetze auch. Wie schon einer der Vorredner am Beispiel Bayern angebracht hat. Und die Hauptamtlichen RD? Wenn sie nicht über das Ehrenamt alarmiert werden, sondern als Hauptamt zur Rettungsmittelbesetzung (MANV etc. ) ist das doch Dienstzeit. Bin absolut Pro für Änderungen der Gesetze für die Helfer aller HiOrg im Ehrenamt. Ja, Fwler sind "nach Landesgesetzen" besser gestellt. Ob man das gegenüber dem AG durchsetzen kann/will ist was anderes. Aber hier wird zuviel vermischt, zu wenig differenziert.

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