Gleichstellung von Angehörigen des Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Feuerwehrangehörigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

1.573 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.573 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Welches "Feuerwehrgesetz"??? Das ist Ländersache, so wie die Rettungsdienst und KatS-Gesetze auch. Wie schon einer der Vorredner am Beispiel Bayern angebracht hat. Und die Hauptamtlichen RD? Wenn sie nicht über das Ehrenamt alarmiert werden, sondern als Hauptamt zur Rettungsmittelbesetzung (MANV etc. ) ist das doch Dienstzeit. Bin absolut Pro für Änderungen der Gesetze für die Helfer aller HiOrg im Ehrenamt. Ja, Fwler sind "nach Landesgesetzen" besser gestellt. Ob man das gegenüber dem AG durchsetzen kann/will ist was anderes. Aber hier wird zuviel vermischt, zu wenig differenziert.

2.5

1 Antwort

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Rettungsdienst ist Ländersache

Für welches (Bundes-)Land soll diese Petition gelten? Soll es eine bundeseinheitliche Regelung dazu geben?

2.5

1 Antwort

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In Bayern bereits umgesetzt

In Bayern ist bereits folgendes im BayRDG geregelt Art. 33a Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch für ehrenamtliche Einsatz- kräfte im Rettungsdienst (1) 1 Arbeitnehmer, die als ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden, sind während der Teilnahme am Einsatz und einer angemessenen Ruhezeit danach von der Arbeitsleistung frei gestellt. ...

Quelle: <a href="http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RettDGBY2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs" rel="nofollow">www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RettDGBY2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs</a>

2.5

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Ehrenamtlicher medizinischer Dienst ist nicht ohne Grund auf Katastrophenfälle beschränkt und in diesem Rahmen bereits abgedeckt.

2.0

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100 %
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