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Teilweise Zustimmung

Ich denke ein generelles Verbot ist nicht sinnvoll da es zu Bekämpfung bestimmter Unkräuter der beste Weg ist. Jedoch bin ich nicht für die Zulassung des Mittels in der reifen Frucht (14 Tage vor der Ernte), weil ich nicht glaube das dann ein vollständiger Abbau garantiert ist. Desweiteren ist die Abgabe des Mittels an nich Sachkundige Personen auch in Kleinmengen fragwürdig , weil vermutlich ein Großteil davon verbotenerweise auf befestigtem Gelände eingesetzt wird und somit direkt über das Wasser in die Nahrungskette eingebracht wird. Der Sündenbock ist dann der Landwirt.

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1.7

4 arguments contre
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