Eigentum verpflichtet
Im Grundgesetz Artikel 14 (2) steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das Wohl der Allgemeinheit kann die Stadt für Straßenreinigung besser (im Sinne Durchführbarkeit, Planung) wahrnehmen als viele Einzelne. Gleiches gilt ja auch für Straßenbeleuchtung und Müllabfuhr.
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