Bis auf einige wenige Gesetze (z.B. Haushaltsgesetz oder Berlin/Bonn-Gesetz) haben Gesetze immer Außenwirkung. Damit schränkt nahezu jedes Gesetz wenigsten die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 I GG). Da diese grundsätzlich jedes Tun und Unterlassen des Einzelnen schützt. Schreibt ein Gesetz bspw. vor, dass man vor einer roten Ampel anhalten muss, so kann ich nicht mehr einfach an der roten Ampel vorbeifahren. Das bedeutet, dass der Bundestag für fast jedes Gesetz eine 2/3 Mehrheit bräuchte, was wiederum die Funktionsfähigkeit des Parlaments erheblich einschränken würde.
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