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Zwangseinweisung ca. 200.000/Jahr ohne Haftbefehl möglich. Feststellung 'geheilt' oder 'nicht weiter therapierbar' mit Entmündigung durch Gutachten eines weisungsgebundene Psychiaters, dem jeder Richter ungeprüft folgt. Zwangsweise mehrfach überdosierte Gabe von Neuroleptika, die nachweislich das Gehirn zerstören zur Herstellung des bürgerlichen Tods zu Lebzeiten. Keiner interessiert sich um Kosten, solange Interessen staatlicher Stellen befolgt werden. Kosten zahlen alle Bürger durch Steuern auf Basis Einkommensteuergesetz Forführung seit 1934. Alles nachzulesen bei www.grundrechtepartei.de

Quelle: www.meinungsverbrechen.de/wp-content/uploads/2011/03/Die-Verbrechen-der-Psychiatrie_02_2010.pdf

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