Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, geltendes Rechts anzupassen, so dass keine psychologischen Gutachten / Therapien / stationäre Unterbringungen ohne ein allgemeinmedizinisches Gutachten eines Hausarztes / Amtsarztes durchgeführt werden können.
Begründung
Angesichts der enormen Ausgaben im Gesundheitswesen, welche unter anderem nur allein im Jahr 2006, im Fachbereich Psychologie, einen Etat von 26,7 Milliarden Euro betrugen, sollte zum Wohle aller verantwortungsbewusstes Handeln im Vordergrund stehen.
Vor jeder psychologischen Untersuchung sollte ein Allgemeinmediziner / Hausarzt den Patienten untersuchen und mittels großem Blutbild auch Erkrankungen wie z.B. "Unterzucker", Schilddrüsenüberfunktion / Schilddrüsenunterfunktion oder auch andere Ernährungsmängel rechtzeitig erkennen.
Eine Einflussnahme allgemein bekannter Krankheiten auf die Stressresistenz der Patienten sollte möglichst früh erkannt werden, da die Behandlung deutlich kostengünstiger, als eine stationäre Unterbringung in eine Psychiatrische Einrichtung ist !
Der Nürnberger Kodex von 1947 und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen nach wie vor auch im Alltag der in Deutschland praktizierenden Ärzte, Anwendung finden.
Frage: Wie viele Patienten in psychologischer Behandlung / Therapie und stationärer Unterbringung einer Psychiatrie, wurden im Jahr 2012 bzw. 2013 als "geheilt" entlassen ?
Frage: Wie hoch ist die Erfolgsquote, wenn die Mithilfe des Patienten nicht gegeben ist ?
Frage: Warum sollte man eine psychologische Untersuchung, Behandlung, Therapie oder stationäre Unterbringung gegen den Willen des Patienten erzwingen, wenn KEINE Heilung erzielt werden kann ?