Pro

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Die Argumentation ist immer noch zu lasch: Er hat Asyl und ist berechtigt hier zu bleiben. Dazu ist er superintegriert,so daß auch das kein Abschiebeargument wäre- was sowieso nicht gilt, da : Punkt 1: er ANRECHT auf Asyl hat. Hab ich ja noch nie gehört, daß jemandem schon Asyl zugesprochen wurde u.DANN ein Abschiebebescheid kommt???Ausgerechnet jetzt dürfte das ja wohl vom Tisch sein,denn die Lage aus diesen Ländern ist spätestens mit der Flüchtlingskatastrophe aus Syrien ja wohl unstreitig.Ansonsten n paar Gesetze an die sich auch irgendwelche Länderspezifischen Asylregelungen halten müssen:

Källa: UN Charta (AEMR) Art. 14: 1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

1.3

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