Flächennutzungsplan sagt Grünfläche
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit Stand vom 24.01.2018 weist den fraglichen Bereich (Flurnummer 229/14 ) sowie den weiteren Park als einheitliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „öffentliche Park- oder Grünanlage“ aus. Zudem sind auf dem Areal (das nicht bebaut werden soll) zwei Naturdenkmäler verzeichnet. Wieso erwägt also die Stadt die Bebauung der Flurnummer 229/14 zu genehmigen? Quelle: Landschaftsplan - 24.01.2018 - Stadt Nürnberg Umweltamt
Kilde: www.nuernberg.de/imperia/md/stadtplanung/plaene/fnp_stand20180124_ges_m20t_web.pdf