Pro

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Einführung einer neuzuschaffenen Bundesumweltabgabe und einer Bundesgefährdungsabagabe für jeden Köter

wäre begründet und könnte den Steuerzahler bei Kosten zum Einfangen von Kötern dier frei herumlaufen und Kot auf Gehwegen und in öffentlichen Parkanlagen hinterlassen entlasten sowie angmessene Schmerzensgeld-Zahlungen (mindestens in Millionenhöhe) für jeden der von einem Köter verletzt wird kostenneutral regulieren. Natürlich sollen diese Bundesabgaben zusätzlich zur kommunalen Hundesteuer erhoben werden, um nicht noch höhere Anreize zum Erwerb von Kötern zu liefern.

Source: www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/In-einem-Dorf-im-Elsass-hat-ein-Hund-ein-18-Monate-altes-Kind-getoetet

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