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Bürgerwunsch und Selbstbestimmung

Der Bundesgesetzgeber hat die Wiedereinführung von CR ermöglicht. Eine wesentliche Begründung war der Wunsch der Menschen, ihre Heimatverbundenheit ausdrücken zu können. Es ist jetzt sicher nicht Aufgabe der Kommunalpolitiker und Landespolitiker, dies zu verhindern. Es ist vielmehr ihre Pflicht, zu ermöglichen, daß der Bürger selber entscheiden kann, mit welchem der zwwei möglichen Kreiskennzeichen er fahren will.

Quelle:

4.4

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