Das Wahlalter sollte eher erhöht als gesenkt werden. Jugendliche können weder mit 16 noch mit 18 eine fundierte Wahlentscheidung treffen. Ihre Unreife wird ja entsprechend auch im Strafrecht gewürdigt. Kompromissvorschlag: Wahlalter an die Gültigkeit des Erwachsenenstrafrechts knüpfen.
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