Die Tierschutz-Verbandsklage ist ein notwendiges Instrument unseres Rechtsstaats
Die Tierschutz-Verbandsklage ist ein notwendiges Instrument unseres Rechtsstaats. In unserem Rechtsstaat gilt: Gerichte prüfen, ob geltendes Recht eingehalten wird oder nicht. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für den Tierschutz. Bisher können nur Tiernutzer gegen aus ihrer Sicht zu hohe Tierschutzauflagen klagen. Ob aber Tierschutzauflagen zu niedrig sind oder nicht eingehalten werden, kann niemand einklagen. Tierschutzverbände und Privatpersonen können nur Anzeige erstatten. Dann bestimmt in der Regel die Staatsanwaltschaft, ob und wie umfänglich ermittelt wird. Bei Ermittlungseinstellung bes
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