Region: Nürnberg

Kämpft mit uns für das Bleiberecht meiner Mutter. Nach fast 30 Jahren Lebzeit heißt es Abschiebung!

Petition richtet sich an
Stadtrat Nürnberg

1.463 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Keine Ausweisung erfolgreich integrierter Personen

Menschen auszuweisen, die in Deutschland heimisch geworden sind und sich nichts zu schulden kommen ließen, ist keine Lösung für ein Migrationsproblem. Offenbar hat die Frau auch noch 3 Kinder hier zur Welt gebracht, so dass eine Familie durch Ausweisung auch noch auseinandergerissen würde. Irgendwann sollte auch die Ausweisungspflicht verjähren, wenn die Menschen nicht kriminell sind. Steuerhinterziehung verjährt ja auch nach 10 Jahren.

3.3

1 Antwort

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Migration

vieleicht kann sie bleiben, wenn sie sich eine feste Arbeit besorgt und sich ihr Leben nicht von den Bürgern Deutschland finanzieren läßt

1.7

3 Antworten

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Frau Ndongala, ich denke, Ihre Mutter hat bis jetzt nur eine Duldung und erhält Sozialhilfe oder Hartz4. Das ist vermutlich der Grund, warum sie abgeschoben werden soll. Sie könnten das verhindern, in dem Sie für Ihre Mutter eine Bürgschaft übernehmen und für deren Unterhalt aufkommen!

3.7

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Wenn jemand nach 30 Jahren abgeschoben werden soll, hat das seinen Grund. Entweder Straffälligkeit oder sie hat 30 Jahre von öffentlichen Geldern gelebt. Dass sie im Kongo nichts hat, ist kein Grund für ein Bleiberecht. Also bitte, den Grund mitteilen, warum Ihre Mutter abgeschoben werden soll!

3.5

3 Antworten

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Ich stimme dem zu. Warum soll ihre Mutter Deutschland verlassen? Ist sie Straftäter oder lebt hier nur von öffentlichen Geldern?

3.3

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Abschiebung nach 30 Jahren klingt komisch, aber wenn sie rechtens ist? Die Aufenthaltsregelungen gibt es nicht ohne Grund und wenn die Abschiebung nicht durch eine Straftat ausgelöst wurde, dann weil kein Anrecht auf Bleiberecht existiert (keine Arbeitsstelle, Wohnsitz, Sozialfall, Vorstrafen, falsche Angaben). Die BRD (wir) haben ja extra Gesetzesgrundlagen, damit nicht jeder nur die Vorzüge hier genießen darf. Irgendwer muss du Vorzüge ja auch schaffen.

3.0

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Sie ist im Kongo sicherlich nicht in Lebensgefahr! Nach 30 Jahren ist man integriert, normalerweise...oder auch nicht, Beispiele hierfür gibt es leider auch genug. Ich weiß ehrlich nicht, wie jemand darauf kommt, dass er hier dauerhaft vom Staat leben kann. Auch als Geduldeter bekommt man eine Arbeitserlaubnis. Ich bin der Meinung, 30 Jahre sind genug, wenn sie arbeitet, kann sie bleiben, wenn nicht, muss sie gehen!

2.9

2 Antworten

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Wieso bei einer Rückkehr in den Kongo Lebensgefahr bestehen soll, erschliesst sich mir nicht. Den deutschen Gerichten wohl auch nicht, da anstonsten keine Abschiebung stattfinden würde...

2.9

1 Antwort

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Sie hat vor 30 Jahren alles im Kongo aufgegeben, um in Deutschland ein neues Leben anzufangen....ABER sie hat das vermutlich ohne Visum oder Nieferlassungserlaubnis getan. Sie war jetzt 30 Jahre geduldet und der deutsche Steuerzahler ist überwiegend für sie aufgekommen, das finden Sie aber anscheinend gerecht. Jemand kommt in dieses Land und erwartet Unterstützung, obwohl sie nicht hier sein dürfte!

2.8

2 Antworten

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Vermutlich wieder so eine fingierte linke Tränendrüsen-Petition, um generell gegen Abschiebungen mobil zu machen. Dabei geht die Zahl der Ausweisungen permanent zurück. Wer tatsächlich gehen musste, kommt halt durch die Hintertür wieder rein. Wenn islamische Mörder und Terroristen auf freien Fuß kommen, dann haben die "gut Integrierten" ohnehin nichts zu befürchten. Es sei denn, Frau Ndongala schildert uns hier nur die halbe Wahrheit...

2.4

2 Antworten

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Es ist schon dreist, auf der Suche nach einem besseren Leben in ein Land einzureisen, wohlgemerkt ohne Asylgrund, drei Kinder zu bekommen und den Unterhalt für sich uns seine Kinder vom Einreiseland bezahlen zu lassen. Das geht gar nicht! Mit Mitte Fünfzig ist auch nicht davon auszugehen, dass sie in der Lage sein wird, für sich selbst aufzukommen. Also dann...gute Reise

2.3

3 Antworten

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Einbürgerung

Ausländer in Deutschland, denen nach einem so langen Aufenthalt die Abschiebung droht, haben prima facie vieles falsch gemacht. Heute ist bereits nach drei (3) Jahren Aufenthalt die Einbürgerung möglich. Wem das nach dreißig (30) Jahren aus entgegenstehenden Gründen nicht möglich ist, der hat in diesem Land nichts zu suchen. Schade, dass Frau Ndongala nicht die Bedingungen zum weiteren Aufenthalt erfüllt. Doch die Bedingungen sind so gestaltet, dass sie jedem guten Menschen zumutbar sind.

Quelle: www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung.html

1.7

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