Regija: Nürnberg
Migracijama

Kämpft mit uns für das Bleiberecht meiner Mutter. Nach fast 30 Jahren Lebzeit heißt es Abschiebung!

Peticija je upućena na
Stadtrat Nürnberg
1.201 podupiratelj
40% dosegnuto 3.000 za cilj prikupljanja
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40% dosegnuto 3.000 za cilj prikupljanja
  1. Pokrenut listopada 2022
  2. Zbirka i dalje
  3. Podnošenje
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Slažem se da će moji podaci biti pohranjeni . Ja odlučujem tko može vidjeti moju podršku. Ovaj pristanak mogu opozvati u bilo kojem trenutku .

 

Pro

Zbog čega je peticija vrijedna podrške?

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Objavljivanjem svog posta prihvaćam Uvjete korištenja i Pravila privatnosti s openPetition . Uvrede, klevete i neistinite izjave bit će prijavljene.

Keine Ausweisung erfolgreich integrierter Personen

Menschen auszuweisen, die in Deutschland heimisch geworden sind und sich nichts zu schulden kommen ließen, ist keine Lösung für ein Migrationsproblem. Offenbar hat die Frau auch noch 3 Kinder hier zur Welt gebracht, so dass eine Familie durch Ausweisung auch noch auseinandergerissen würde. Irgendwann sollte auch die Ausweisungspflicht verjähren, wenn die Menschen nicht kriminell sind. Steuerhinterziehung verjährt ja auch nach 10 Jahren.

Izvor:

2.5

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Contra

Što ne ide u prilog peticije?

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Frau Ndongala, ich denke, Ihre Mutter hat bis jetzt nur eine Duldung und erhält Sozialhilfe oder Hartz4. Das ist vermutlich der Grund, warum sie abgeschoben werden soll. Sie könnten das verhindern, in dem Sie für Ihre Mutter eine Bürgschaft übernehmen und für deren Unterhalt aufkommen!

Izvor:

4.0

2 Protuargumenti
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Wenn jemand nach 30 Jahren abgeschoben werden soll, hat das seinen Grund. Entweder Straffälligkeit oder sie hat 30 Jahre von öffentlichen Geldern gelebt. Dass sie im Kongo nichts hat, ist kein Grund für ein Bleiberecht. Also bitte, den Grund mitteilen, warum Ihre Mutter abgeschoben werden soll!

Izvor:

3.8

3 Protuargumenti
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Abschiebung nach 30 Jahren klingt komisch, aber wenn sie rechtens ist? Die Aufenthaltsregelungen gibt es nicht ohne Grund und wenn die Abschiebung nicht durch eine Straftat ausgelöst wurde, dann weil kein Anrecht auf Bleiberecht existiert (keine Arbeitsstelle, Wohnsitz, Sozialfall, Vorstrafen, falsche Angaben). Die BRD (wir) haben ja extra Gesetzesgrundlagen, damit nicht jeder nur die Vorzüge hier genießen darf. Irgendwer muss du Vorzüge ja auch schaffen.

Izvor:

3.6

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Sie hat vor 30 Jahren alles im Kongo aufgegeben, um in Deutschland ein neues Leben anzufangen....ABER sie hat das vermutlich ohne Visum oder Nieferlassungserlaubnis getan. Sie war jetzt 30 Jahre geduldet und der deutsche Steuerzahler ist überwiegend für sie aufgekommen, das finden Sie aber anscheinend gerecht. Jemand kommt in dieses Land und erwartet Unterstützung, obwohl sie nicht hier sein dürfte!

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3.6

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Es ist schon dreist, auf der Suche nach einem besseren Leben in ein Land einzureisen, wohlgemerkt ohne Asylgrund, drei Kinder zu bekommen und den Unterhalt für sich uns seine Kinder vom Einreiseland bezahlen zu lassen. Das geht gar nicht! Mit Mitte Fünfzig ist auch nicht davon auszugehen, dass sie in der Lage sein wird, für sich selbst aufzukommen. Also dann...gute Reise

Izvor:

3.3

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Sie ist im Kongo sicherlich nicht in Lebensgefahr! Nach 30 Jahren ist man integriert, normalerweise...oder auch nicht, Beispiele hierfür gibt es leider auch genug. Ich weiß ehrlich nicht, wie jemand darauf kommt, dass er hier dauerhaft vom Staat leben kann. Auch als Geduldeter bekommt man eine Arbeitserlaubnis. Ich bin der Meinung, 30 Jahre sind genug, wenn sie arbeitet, kann sie bleiben, wenn nicht, muss sie gehen!

Izvor:

3.3

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Vermutlich wieder so eine fingierte linke Tränendrüsen-Petition, um generell gegen Abschiebungen mobil zu machen. Dabei geht die Zahl der Ausweisungen permanent zurück. Wer tatsächlich gehen musste, kommt halt durch die Hintertür wieder rein. Wenn islamische Mörder und Terroristen auf freien Fuß kommen, dann haben die "gut Integrierten" ohnehin nichts zu befürchten. Es sei denn, Frau Ndongala schildert uns hier nur die halbe Wahrheit...

Izvor:

2.7

2 Protuargumenti
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