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Das Grundrecht der Hambis auf Wohnung schützen

Die Polizei sollte eine Rufbereitschaft für den Hambacher Wald bereitstellen, damit die dort wohnenden Menschen in ihrem Grundrecht aus Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) vor etwaigen Belästigungen des RWE- Werksschutzes geschützt sind.

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