Sie schreiben selbst, dass die Angelegenheit nicht transparent ist, also können Sie auch nicht wissen, ob hier eine Schuld der Auszubildenden vorliegt. Ausbildungsverträge können nicht einfach gekündigt werden, es sei denn, sie war noch in der Probezeit oder die Praxis hat geschlossen.....also vorsicht mit dem Verlangen nach einer Härtefallregelung!
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