Sie irren: den Unterhaltsanspruch haben die Kinder und zwar egal ob ehelich oder nicht. Wie aus Ihren Fallbeispielen zu entnehmen ist, geht die Ex arbeiten und die jetzige Ehefrau ist zuhause. Das muss man sich leisten können, nicht jedoch auf Rücken der Schwächsten: die Kinder! Wenn Sie also für die Kosten einer Hausfrau aufkommen möchten, müssen Sie einen zusätzlichen Job annehmen.
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