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auch Ausländer lügen um ans Ziel zu kommen

Wenn man das Asylverfahren in der BRD kennt, weiß man, dass nach Ablehnung eines Asylantrages (und Ablehnung von Klagen bei Gericht) die Personen verpflichtet sind, innerhalb eines Monats auszureisen oder sie werden abgeschoben. Eine Duldung gibt es so lange, bis die Identität der Personen geklärt ist. Ich gehe davon aus, dass sie gelogen haben in Bezug auf ihre Personalien. Die Behörden konnten deswegen keinen Passersatz bei der Botschaft erhalten. Also ist die Familie selber schuld. Zwangsmaßnhamen (Abschiebung) sind gesetzlich zugelassen!

kilde:

2.7

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