Als Alleinstehender hat man auch geringere Kosten. Warum sollte man da dann für zwei Personen Rente beziehen. Dass auf die Rente eigenes Einkommen angerechnet wird ist mitnichten ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Im Gegenteil. Die vorherige Regelung hat Partnerlose ohne Grund benachteiligt.
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