Gesundheit

Keine Einschränkung von Rettungsdienstleistungen durch Krankenkassenmitarbeiter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
4.375 Unterstützende 3.387 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

4.375 Unterstützende 3.387 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

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BSG Urteil 2012

Mit Urteil vom 12. September 2012 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) darauf hingewiesen, dass KTW-Einsätze keiner Vorabgenehmigung bedürfen (Aktenzeichen B 3 KR 17/11).

Quelle: <a href="http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/keine-vorabgenehmigung-fuer-krankentransporte-notwendig.html" rel="nofollow">www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/keine-vorabgenehmigung-fuer-krankentransporte-notwendig.html</a>

4.7

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Rettungsdienstleistungen werden als Sachleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das Sachleistungsprinzip ist das elementare Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen. Kann der Versicherte darauf nicht mehr vertrauen, so verlieren die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Daseinsberechtigung.

Quelle:

4.2

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Wieder einmal ein klares Beispiel das es Menschen gibt die nicht über den Tellerrand schauen können. Sollte dieses Gesetz in dieser Form inkraft treten, würde dieses für jeden von uns nachteile haben, sogar für die Kassen selber. Der extreme Verwaltungsaufwand und die entstehenden Kosten dürfte auch die Kassen etliche Millionen Euro kosten. Warum wird dann von den Leuten die eine solche Gestztesänderung vorschlagen nicht vorher überlegt ob sowas Sinn hat...

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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