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Grundrecht, Grundgesetz, Gleichberechtigung

Grundgesetz, Artikel 3: "(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Der Staat hat deshalb die Pflicht, die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Musik umzusetzen. Darum darf das Archiv Frau und Musik als einziges (!) Archiv für Frauenmusikgeschichte weltweit nicht geschlossen werden. Dies stellte einen unglaublichen Rückschritt und einen Affront gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau dar.

Quelle:

3.5

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