Rechtswidrig und unangemessenes Vorurteil
Die Forderung ist unsinnig, da wirklich schlimme Tierquaelereien eher in der Haustierhaltung gefunden und verurteilt wurden und verstoesst zudem gegen deutsches Grundrecht, da es einen unzulaessigen Eingriff in die freie Beruswahl bedeuten wuerde. Boykottaufrufe gegen Geschaefte sind ebenfalls nicht zulaessig.
Quelle: Grundgesetz und serioese Presseberichte ueber Faelle von Beschlagnahmen und Tierhalterverbote