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Allgemeine Handlungsfreiheit

Dass eine reduzierte Anzahl an Feuerwerkskörpern in privater Hand zu einer reduzierten Zahl der Vorfälle führt, mag logisch klingen, ist aber kein Argument für ein Verbot in einem freien Land. Laut Grundgesetz Artikel 2 herrscht in Deutschland allgemeine Handlungsfreiheit. Wenn sich jemand durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk selbst verletzt, ist das einfach so. Gleiches gilt für unsachgemäßen Umgang mit Scheren, Messern, Leitern, schlechtgeschnürten Schuhen etc. Verletzt man jemand anderen, ist das dann Körperverletzung und wird entsprechend geahndet.

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2.5

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