Das Bergrecht lässt die Aufsuchungsbohrungen und die Förderung zu
Wenn es nach dem heute noch gültigem Bergrecht erlaubt ist, bei uns nach Schiefergas zu bohren, dann müssen wir das hinnehmen und den Konzernen ihre Profite gönnen. Und wenn die Haftung für die Vergiftung des Bodens zeitlich begrenzt ist, dann müssen wir halt als Algemeinheit die Kosten für die Folgekosten übernehmen. Außerdem werden die meisten Kosten ja sowieso erst von den Nachfolgenden Generationen getragen werden müssen, insofern kann es uns doch egal sein.
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