Gemeinden künftig früher an Erdgas-Suchverfahren beteiligt
Kiel ? An Genehmigungsverfahren zur Suche nach Erdgas und Erdöl werden in Schleswig-Holstein künftig die Gemeinden in einem früheren Stadium beteiligt. Dies teilte das Energieministerium am Dienstag mit. In bergrechtlichen Verfahren müssen zunächst Unternehmen, die Erdöl oder Erdgas suchen wollen, eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Damit sichern sie sich Rechte für ein Gebiet; eine Förderung oder gar das umstrittene Fracking werden damit weder erlaubt oder präjudiziert. Auf dieser ersten Verfahrensstufe wurden bisher nur die Kreise beteiligt, künftig aber auch die Gemeinden.
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