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Unzumutbare Beförderung freie Schulwahl

Den Eltern geht es nicht darum ihre Kinder an entfernte Schulen auf Staatskosten zu befördern, sondern um die unzumutbare Neuregelung der Beförderung, die auf Kosten der Kinder beschlossen wurde. Es geht zum Beispiel um längere Wege die nicht zu akzeptieren sind, oder schulen die 1-2 KM weiter liegen und zu Letzt um private schulen die rürzeren Weg haben aber nun mal nicht Staatlich sind. Bei freier Schulwahl die ja garantiert ist sollte auch weiter die Schule im Umreis bezahlt werden.

kilde:

3.2

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Motsi

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