Diese Petition zielt auf den Rundfunkstaatsvertrag ab, der NICHT Grundlage des Rundfunkbeitrags ist. Diese ist der RundfungBEITRAGSstaatsvertrag. Eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags und der darin enthaltenen Pflichten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks würde nicht den Rundfunkbeitrag, auch nicht seine Rechtsgrundlage beseitigen, möglicherweise aber die stärksten Argumente dagegen, nämlich die Nichterfüllung der vertragsmässigen Pflichten durch den Rundfunk. Daher ist diese Petition kontraproduktiv und abzulehnen.
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