A petíció címzettje:
Landesregierungen
Die Aufhebung der geltenden Rundfunk- und Fernsehgebühren (Beitragsservice) durch Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages, gemäß RStV §62 und dadurch die Abschaffung der Zwangsgebühren in Form der Haushaltsabgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat.
Konkrete Forderung: Die jeweiligen vertragschließenden Länder des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) mögen die Kündigung des RStV gem. §62 gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich erklären.
Indoklás:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio) haben durch den seit 2013 geänderten Rundfunkstaatsvertrag eine feste Einnahmequelle, unabhängig davon, ob der/die Bürger|in die notwendigen Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Durch die eingeführte Haushaltsabgabe ist es auch unerheblich, ob der/die mündige Bürger|in den bereitgestellten Service nutzt oder nicht.
Zahlreiche Quellen werfen den staatlichen Rundfunkanstalten eine einseitige Berichterstattung vor. Sogar der ARD-Programmbeirat hat in seiner Sitzung im Juni 2014 die tendenziöse Berichterstattung im Ukraine-Konflikt angemahnt - bisher jedoch ohne Folgen. In den alternativen Medien ist bereits von einer staatlich gesteuerten Propaganda die Rede, die durch die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten in die Köpfe der Bürger|innen abgeladen wird. Zahlungsverweigerer werden seitens des nicht rechtsfähigen Beitragsservice mit Standardantworten herabgewürdigt und mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen. Der rechtliche Klageweg über die Verwaltungsgerichte ist systembedingt wenig aussichtsreich.
Die Petition setzt den Hebel daher rechtlich korrekt am Rundfunkstaatsvertrag an. Fordert die Landesregierungen auf, im Namen ihrer Bürger zu handeln und nutzt die im RStV aufgeführte Kündigungsmöglichkeit. Durch den erklärten Willen der Bevölkerung mittels Petition sind unsere Regierungsvertreter angehalten, eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!
Quellen: 18. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag/RStV) in Kraft seit 1.1.2016: https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaatsvertrag.pdf