Verhalten Schulleiterin
Die substantiierten Klagen gegen die Schulleitung häufen sich seit Jahren. Es geht längst nicht mehr um einen oder wenige Einzelfälle. Beispielhaft sei das Verhalten der Schulleiterin gegenüber dem Abi-Jahrgang 2023 genannt. In der Angelegenheit habe ich bereits damals einen Leserbrief im Lauterbacher Anzeiger (LA) veröffentlicht. Die offizielle Reaktion des staatl. Schulamtes laut LA-Bericht vom 12.05.26 erweckt den Anschein mit floskelhaften Ausflüchten die Sache aussitzen zu wollen.