Menschrechtsverletzung, Selbstbestimmungsrecht
Selbst wenn Hirntod festgestellt werden sollte, ist ein Mensch nicht tot (es sei denn, er stirbt durch die Untersuchungsmethoden). Studien zu Nahtoderlebnissen belegen, dass Leben und sogar Bewusstsein unabhänigig vom Gehirn möglich ist. Eine Recht, den Körper Sterbender nach Bedarf der Medizin ohner Zustimmung des Betroffenen ausschlachten zu können um Ersatzteile zu haben, ist eine unfassbare Menschenrechtsverletzung. Selbst, wenn der Körper nur eine Sache wäre, wäre ein "Nutzungsrecht" daran von dritter Seite schon eigentumsrechtlich gesetzwidrig.
Źródło: z.B. Buch von Pim van Lommel: Endloses Bewusstsein